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Option 1:
 
Förderung im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III:

 

Die Überbrückungshilfe III wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert.

Hygienekonzept & Digitalisierung

und sichern Sie sich bis zu 90% staatliche Förderung! 

Trotz aller Herausforderungen ist die Zeit der Pandemie ist auch die perfekte Zeit für Investitionen in die Zukunft. Betriebe haben jetzt nicht nur Zeit und Kapazität, sondern auch die Unterstützung durch staatliche Förderungen, um Maßnahmen für neue Infrastruktur, Modernisierung, Digitalisierung und anspruchsvolle Hygienekonzepte zu realisieren. Somit schaffen sich viele Unternehmen jetzt einen Wettbewerbsvorteil und bereiten sich so optimal auf die Zeit nach der Pandemie vor. 

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie fördert der Staat aktuell Investitionen in Desinfektionsmaßnahmen und kontaktlose Servicemodule mit bis zu 90%Die Förderungshöhe ist abhängig vom Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzeitraum in 2019.

Umsatzrückgang von 30% bis 50% ---- bis zu 40% Förderung

Umsatzrückgang von 50% bis 70% ---- bis zu 60% Förderung

Umsatzrückgang von über 70% -------- bis zu 90% Förderung

Fragen Sie Ihren Steuerberater nach Ihrem individuellen Förderungspotenzial und beachten Sie bitte die Antragsfristen.

Quelle: FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ Dritte Phase von November 2020 bis Juni 2021

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Option 2

Förderung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Robotikbasierte Anlagen & Systeme in Krankenhäusern und Kliniken sind bis zu 70% förderfähig!

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird als neue Aufgabe nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ein Fördervolumen von insgesamt 4,3 Mrd. Euro für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser bewilligen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser.

"Die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds steht allen Krankenhäusern offen, die in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen sind (§ 8 KHG), d.h. grundsätzlich allen zugelassenen Krankenhäusern."

KHSFV §§ 19 Förderungsfähige Vorhaben (1) 9:

"die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen, die erforderlich sind, um Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, insbesondere im Rahmen von Operationen, zu unterstützen oder um telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen aufzubauen und den Einsatz telemedizinischer Verfahren in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen,"

Das Formular zur Bedarfsanmeldung finden Sie hier.  Die Richtlinie zur Förderung finden Sie hier und Fragen und Antworten zum Krankenhauszukunftsgesetz finden Sie hier.

Gerne unterstützt Sie das Team von DIGPANDA mit Rat und Tat bei der Suche nach den für Sie besten Förderoptionen.

Melden Sie sich noch heute für ein Beratungsgespräch telefonisch unter +49 (89) 904 29 18 - 91 oder verwenden Sie das Kontaktformular für die Kontaktaufnahme per E-Mail.

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